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BAMF

Aufgaben

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Zu seinen Kernaufgaben zählt die Durchführung von Asylverfahren. Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 hat es zudem weitere Aufgaben im Bereich Migration und Integration übernommen, die in § 75 des Aufenthaltsgesetzes festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem die inhaltliche Gestaltung und Organisation von Integrationskursen sowie weiterer Programme zur Förderung der sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration von Zuwanderern, aber auch die Einbindung in integrationspolitische Maßnahmen wie die vom Bundesinnenminister ausgerichtete Deutsche Islam Konferenz und der seit 2006 jährlich stattfindende Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt. Zudem untersucht eine 2004 eingerichtete Forschergruppe des BAMF Migrationsfragen, um Zuwanderung nach Deutschland besser steuern zu können. Die Forschungsergebnisse fließen zudem in die Weiterentwicklung von bundesdeutschen Integrationsmaßnahmen ein. Im Auftrag der Bundesregierung erstellt die Forschergruppe des BAMF jährlich einen Migrationsbericht, der statistische Daten und kurze Analysen zur Zuwanderung und Abwanderung enthält. Über den nationalen Rahmen hinaus ist das BAMF auch in die europäische und internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf Migrations- und Integrationsfragen eingebunden. So bildet es beispielsweise die nationale Kontaktstelle zur Umsetzung der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie (Blaue Karte EU) und übernimmt Aufgaben im Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN). Aufgrund dieser Aufgabenvielfalt versteht sich das BAMF inzwischen selbst nicht mehr als reine Asylbehörde, sondern als „Kompetenzzentrum für Migration und Integration“.

Struktur

Der Hauptsitz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge befindet sich in Nürnberg. Darüber hinaus unterhält das Bundesamt Außenstellen in allen 16 Bundesländern. Diese sind für die Durchführung von Asylverfahren zuständig und fungieren als Ansprechpartner für lokale Träger von Integrationsmaßnahmen. Aufgrund der hohen Asylzuwanderung im Jahr 2015 ist die dezentrale Struktur des Bundesamtes zudem um Ankunftszentren, Entscheidungszentren, Bearbeitungsstraßen und Warteräume erweitert worden.

Die Organisationsstruktur des BAMF gliedert sich in Abteilungen, Gruppen und Referate. Referate bilden dabei die unterste Organisationseinheit. Sie sind in Gruppen zusammengefasst, die wiederum insgesamt acht Abteilungen zugeordnet sind (Stand: April 2016). Die Abteilungen unterstehen der Behördenleitung. Diese obliegt dem Präsidenten, seinem stellvertretenden Leiter und dem Vizepräsidenten. Seit September 2015 leitet Frank-Jürgen Weise das BAMF. Er ist gleichzeitig Chef der Bundesagentur für Arbeit.

Die Forschungsprojekte des Bundesamtes werden durch einen wissenschaftlichen Beirat begleitet, der sich aus Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen zusammensetzt.

Geschichte

1953 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland das als Genfer Flüchtlingskonvention bekannt gewordene internationale Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Dieses war 1951 auf einer Sonderkonferenz der Vereinten Nationen verabschiedet worden und trat 1954 in Kraft. Mit der Übernahme des Abkommens wurde in Deutschland die Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge eingerichtet. Diese war von nun an für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig. Mit dem 1965 verabschiedeten Ausländergesetz wurde die Bundesdienststelle in Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI) umbenannt. Die Zahl der zunächst rund 60 Mitarbeiter vergrößerte sich im Zuge steigender Asylantragszahlen ab Mitte der 1970er Jahre, und auch die Organisationsstruktur des BAFI veränderte sich: Neben der Zentrale in Nürnberg wurden Außenstellen in allen Bundesländern eingerichtet. 1992 beantragten vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs der Sowjetunion und der Kriege im zerfallenden Jugoslawien rund 438.000 Menschen Asyl in der Bundesrepublik – so viele wie noch nie zuvor in der Geschichte der BRD. Zu diesem Zeitpunkt beschäftigte das BAFI über 4.000 Mitarbeiter. 1993 trat eine als „Asylkompromiss“ bekannt gewordene Asylrechtsreform in Kraft. Sie führte zur weitgehenden Einschränkung des im bundesdeutschen Grundgesetz verankerten Rechts auf Asyl. In den folgenden Jahren sank die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge. Ab 1995 reagierte das BAFI darauf mit Personalabbau und einer Verringerung der Zahl seiner Außenstellen. Zehn Jahre später trat das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“ (Kurz: Zuwanderungsgesetz) in Kraft. In diesem Zuge wurde das BAFI in Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umbenannt. Sein Aufgabenspektrum wurde um neue Tätigkeitsfelder in den Bereich Migration und Integration erweitert.

Seit 2013 hat die Asylzuwanderung nach Deutschland wieder deutlich zugenommen. 2015 erreichte sie mit rund 1,1 Millionen im sogenannten EASY-System erfassten Asylbegehrenden und etwa 477.000 beim BAMF registrierten Asylanträgen ihren (bisherigen) Höhepunkt. Das BAMF reagierte zunächst nur zögerlich auf diese Entwicklung, was zu einem enormen Bearbeitungsstau führte und der Behörde viel Kritik einbrachte. Ende 2015 waren rund 365.000 Asylverfahren anhängig. Zudem hatten Hunderttausende in die Bundesrepublik eingereiste Asylsuchende noch keinen Termin beim BAMF erhalten, um überhaupt einen Asylantrag stellen zu können. Erst seit 2015 ist das Personal des BAMF deutlich aufgestockt und die Zahl der Außenstellen in den 16 Bundesländern ausgebaut worden. Nach Angaben von BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise beschäftigte das BAMF Anfang April 2016 deutschlandweit 4.780 Mitarbeiter. Ziel sei es, im Jahr 2016 1,2 Millionen Asylanträge zu bearbeiten. Dies soll neben der Einstellung zusätzlichen Personals auch durch die Arbeit im Schichtbetrieb sowie die flächendeckende Einführung des sogenannten integrierten Flüchtlingsmanagements gelingen, das zu einer deutlichen Verkürzung der Asylverfahrensdauer beitragen soll.

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